Post@WDR110.de

 
     
 
Intro (GG)
     
   
  75 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland  
     
  23.05.1949 - 23.05.2024  
     
 
 
Aktuell (26.09.2024)
     
 
Die Polizei NRW ist rechtsstaatlich, bürgerorientiert und professionell. Wir stehen für Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauen und Sicherheit. Wir leben Diversität! Bei uns arbeiten Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Religionen.
 
     
  -------- Originalnachricht --------
Betreff: In Sachen Frauen- und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus) (Dieter Klaus Weber) /// In Sachen Henriette Reker & Co. /// In Sachen Polizei Köln
Datum: 2024-09-26 14:16
Von: Ingo Lanzerath <il@funkmietwagen.info>
An: info@henriettereker.de
Kopie: poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@bgh.bund.de, martine.gruemmer@lvr.de, post@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, herbert.reul@cdu-nrw.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de



Hallo Henriette ///

Dein Informant, der Frauen- und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus), hat sich um 14:03 Uhr zu Wort gemeldet ...

Er wird Dir sicherlich mitteilen, was er von sich gegeben hat ...



Dementsprechend werde ich agieren, verweise auf WDR110.de, und verbleibe ...



Mit verfassungsgemäßen Grüßen



Ingo Lanzerath
 
     
     
 

Dieter Klaus Weber

Esma Weber

Jasmin Weber

(Asi-Klaus)

   
 
     
  -------- Originalnachricht --------
Betreff: In Sachen "Richterin" Schumacher (AG Köln | 119 Js 405/23 V) & Staatsanwälte Köln /// In Sachen "RA" Lars Leininger /// In Sachen Henriette Reker und Co.
Datum: 27.08.2024 13:24
Von: Ingo Lanzerath <il@wdr110.de>
An: poststelle@ag-koeln.nrw.de
Kopie: anwalt@kanzlei-reininger.de, poststelle@sta-koeln.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@bgh.bund.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, bundessozialgericht@bsg.bund.de, poststelle@arbg-koeln.nrw.de, poststelle@lag-duesseldorf.nrw.de, bag@bundesarbeitsgericht.de, zentrale@arbeitsagentur.de, info@bmas.bund.de, info.gehoerlos@bmas.bund.de, poststelle@fg-koeln.nrw.de, poststelle@fg-duesseldorf.nrw.de, poststelle@fg-muenster.nrw.de, bundesfinanzhof@bfh.bund.de, poststelle@ag-euskirchen.nrw.de, post@lvr.de, martine.gruemmer@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, info@baek.de, post@dbb.de, bdk.bgs@bdk.de, hochschule@dhpol.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, info@polizei-beratung.de, poststelle@hspv.nrw.de, kriminalpraevention@polizei.nrw.de, internetpost@bundesregierung.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, olaf.scholz@hamburg.de, poststelle@bk.bund.de, info@friedrich-merz.de, christian.lindner@bmf.bund.de, hubertus.heil@bundestag.de, nancy.faeser@spd-schwalbach.de, marco.buschmann@bundestag.de, robert.habeck@bundestag.de



Guten Tag ///

Bzgl. der Eingabe vom 13.08.2024 erhebe ich hiermit fristgerecht Einspruch gegen den verfassungsfeindlichen Strafbefehl vom 13.03.2024 ...



Als vorläufige Begründung verweise ich auf das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB und § 32 StGB in Verbindung mit Art. 20 (Abs. 4) GG !!!, sowie auf Art. 3 GG !!!



Näher werde ich auf den Sachverhalt eingehen, sobald ich mich mit Herrn “RA“ Lars Leininger ausgetauscht habe ...
 
Innovativ und transparent werde ich ihnen den aktuellen Stand der Dinge im Zeichen von Aufbruch und Erneuerung sehr zeitnah nahelegen, bzw. Herrn “RA“ Lars Leininger wird bis zum 04.09.2024 die Gelegenheit eingeräumt, schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären, wie es zu dieser verfassungsfeindlichen Verurteilung kommen konnte, bzw. warum sämtliche entlastenden Eingaben meinerseits – wie die vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Bestimmungen - ignoriert werden ...

Dementsprechend verweise ich auf WDR110.de (WDR110.de#Richterin-Schumacher); dort wird in den nächsten Tagen der diesbezügliche Schiftverkehr veröffentlicht, falls man weiterhin beabsichtigt, mich in Verruf zu bringen ...



Die Richter und Staatsanwälte wissen nur zu gut, dass sie keine Vorschriften erteilen dürfen, wie man aus Notwehr zu handeln, bzw. gemäß dem Widerstandsrecht zu agieren hat ...

Art. 1 GG
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

             
(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.      
             
             
      
Art. 20 GG
Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht

 
(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



Justizministerium des Landes NRW      
             
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.

Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.



Der Justizminister des Landes NRW zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft:

https://www.WDR110.de/mp4/Westpol-2023-09-24-CumEx-NRW-Justizminister.mp4  



In diesem Sinne beantrage ich die Einstellung der Angelegenheit gemäß dem bereits betonten Schikaneverbot, erwarte den sogenannten “Schutz im Einzelfall“ zu gewährleisten, und verbleibe wie gewohnt ...



Mit verfassungsgemäßen Grüßen



Ingo Lanzerath 
 
     
     
 

"Rechtsanwalt" Lars Leininger

 
 
 
Hinweis
     
  Hinter Gittern und hohen Mauern ...

Da soll der böse Mensch versauern ...

Doch seh den Problemen nie ins Gesicht ...

Denn die Wahrheit, die erträgst Du nicht ...
 
     
  Beleg Polizei Köln 21.02.2024  
 
 
 
Rückblick
 
 
Art. 20 GG
Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht



(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


4-Punkte-Plan

1. Hinweisen

2. Beleidigen

3. Öffentlichkeit einschalten

4. Humaner Eingriff



§ 32 StGB
Notwehr


(1)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 
     

 
 
Kultur
 
 
Kultur

Halte dich still, halte dich stumm,

nur nicht forschen, warum ? warum ?


Nur nicht bittre Fragen tauschen,

Antwort ist doch nur wie Meeresrauschen.


Wies dich auch aufzuhorchen treibt,

das Dunkel, das Rätsel, die Frage bleibt.



Theodor Fontane
 
     
 
 
Du bist Deutschland

  • Du bist Deutschland
  • Die Deutschen - Bismarck
  • Planet Schule - Geschichte des Grundgesetzes
  • 75 Jahre Deutschland - Der große Test
  • Wie gut ist unser Grundgesetz
  • logo - Das Grundgesetz
  • Die spinnen, die Deutschen
  • Ich, ich, ich - sind wir ein Volk von Narzissten
  • Warum sind wir so neidisch
  •  
     
    Parteien


     
         
       
      Artikel 21 Grundgesetz (Parteien)  
         
      (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

    (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

    (3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

     
         
         
       
      § 108a StGB (Wählertäuschung)  
         
      (1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
     
         
         
       
      Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)  
         
      Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)

    § 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien.

    (1.)
    1Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. 2Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

    (2.) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie  insbesondere

    auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen,

    die politische Bildung anregen und vertiefen,

    die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern,

    zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden

    sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen,

    auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen,

    die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und

    für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen

    (3.) Die Parteien legen ihre politischen Ziele in politischen Programmen nieder.

    (4.) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
     
         
     
         
      Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl,
    während des Krieges und nach der Jagd.


    Otto von Bismarck


    Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.

    Kurt Tucholsky


    Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.

    Walter Ulbricht


    Alles was das Böse benötigt um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit.

    Kofi Atta Annan


    Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun,
    sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.


    Albert Einstein


    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen
    und zu hoffen, dass sich etwas ändert.


    Albert Einstein


    Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf,
    aber wer sie weiss, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher !!!


    Bertolt Brecht


    Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weißen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können.

    "Nein", sagte ein weiser Senator, "Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns."
     
         
         
      Mit freundlichen Grüßen
    Die fantastischen ...
    Millionen Legionen

    ich werde die Tests bestehn´ die mir das Leben stellt * weitergehn´ suchend nach dem was mich am Leben hält * bin damit nicht allein – und werd´ es nie mehr sein * weil mich zum ersten Mal seit langer Zeit Verbundenheit befreit * bin ich soweit fließ´ in den Äther in den Kreis ohne Verräter * früher Schüler streck´ ich mehr und mehr meine Fühler nach dir aus * komm hierher komm hierher * herzlich willkommen zuhaus * ich bin für dich da nein ich bin wegen dir hier * und für uns beide ist klar ham´ wir ein Ziel im Visier * dann setz ich alles auf dich mein Schweiß mein Blut * meine Tränen mein Mut bishin zu Trauer und Wut * ich werde dir mein Leben geben weil´s nicht anders geht * forder´ dich heraus mein Einsatz steht * und du findest in mir mit was ich mich verbunden hab´ * einen Schatz den ich mein Leben lang gefunden hab´ * und mit jedem Satz bitt´ ich benütz mich und stütz dich auf mich * mit dem Wissen aller Weisen dieser Welt beschütz ich dich * und wo ich bin stehen sie und wo ich geh gehen sie * ich hab sie hergebeten doch die wenigsten sehen sie * erst wenn wir erwachen werden wir zu Propheten * um als Kinder dieser Erde unser Erbe anzutreten * und ich rufe alle Superhelden alle großen Meister * alle Highlander alle Krieger alle guten Geister * alle Superfreaks und Auserwählte zu mir ins Hier * ich hab Millionen Legionen hinter mir * in den Wogen der Welt wählten wir die wildesten Wellen * bis hin zu innersten Quellen * erlebten Lebensstromschnellen und machten uns bereit * wurden Wellenreiter über die Zeit und blieben * Wächter der Wahrheit und Surfer des Sandwurms * wir zwei war´n die Augen des Sturms * wurden Herrscher der Schwingung und das als Nichtschwimmer * denn wir hatten es und halten es noch immer * und auch du Baby warst schon immer mein Kind * wir waren Liebende die ab und zu vor Liebe blind * umeinandertrieben und waren zu verschieden * als das es hätte jemals langweilig werden können * war´n zwei echt gute Spinner absolute Beginner * doch wir hatten es und halten es noch immer *  streiften alle Ketten ab die sonst die Leichtigkeit besiegen * konnten fliegen ohne Flügel fliegen * und heute rufst du alle Superhelden alle großen Meister * alle Highlander alle Krieger alle guten Geister * alle Superfreaks und Auserwählten und mich ins Hier * du hast Millionen Legionen hinter dir * es war die Nacht der Vampire in der Stadt der wilden Tiere * sie ziehen mich zu sich wenn ich das Gleichgewicht verliere * geh ich unter und verschmelz´ mit dieser Masse von Mutanten * alles seelenlose Wanderer und deren Artverwandten * und ich ringe zum Himmel dass die Stimmung hier umschwingt * heb´ die Hände zu Gott oder wer immer da rumhängt * Herrscher über mein Leben dieser Trohn gehört mir * denn ich wohn´ und regier´ hier * und dann erheb ich meine Feder zum Schutz gegen den Schmerz * der vom Schlachtfeld der Liebe zu mir rüberdringt * obwohl es scheint als ob hier jeder trübe Lieder singt * wasch ich mich rein von dem Schleim und betrete neues Land * dieser Junge steht am Rand und mit nichts in der Hand * ohne Angst in den Augen mit dem Rücken zur Wand * und dann ruft er alle Superhelden alle großen Meister * alle Highlander alle Krieger alle guten Geister * alle Superfreaks und Auserwählten und er ruft mich * und hat Millionen Legionen hinter sich ...
     
         

  • Volker Pispers | Internet
  • Volker Pispers | Biografie
  • Volker Pispers | Produkte
  •  

         
       
      Zugelassene Parteien Europawahl 2024  
         
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • Alternative für Deutschland
  • Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
  • DIE LINKE
  • Freie Demokratische Partei
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung ...
  • FREIE WÄHLER
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
  • Ökologisch-Demokratische Partei
  • Familien-Partei Deutschlands
  • Volt Deutschland
  • Piratenpartei Deutschland
  • MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
  • Die Heimat
  • Aktion Partei für Tierschutz
  • Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
  • Bündnis für Innovation; Gerechtigkeit
  • Bündnis C - Christen für Deutschland
  • Partei der Humanisten
  • Menschliche Welt
  • Deutsche Kommunistische Partei
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  • Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
  • Aktion Bürger für Gerechtigkeit
  • Basisdemokratische Partei Deutschland
  • BÜNDNIS DEUTSCHLAND
  • Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
  • Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
  • Klimaliste Deutschland
  • Parlament aufmischen - Stimme der Letzten Generation
  • Partei der Vernunft
  • Partei des Fortschritts
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  •  
     
         
     
    Haftung bei Amtspflichtsverletzungen
         
       
      Art. 34 GG
    Haftung bei Amtspflichtsverletzungen
     
         
      Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.  
         
     
     
    Besserer Schutz für Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen
     
       
      BMJ Pressemitteilung Nr. 60/2024   05. Juli 2024  
         
      Besserer Schutz für Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen

    Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstiger dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten veröffentlicht.



    Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

    „Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative. Deshalb werden wir das Strafgesetzbuch anpassen, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch effektiver sanktionieren zu können. So stärken wir den Schutz für die Menschen, die sich besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen.“

     

    Der Referentenentwurf beabsichtigt zwei Ergänzungen im Strafgesetzbuch (StGB):

    Zum Schutz von ehrenamtlich tätigen Personen sowie Amts- und Mandatsträgern soll in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) eine Ergänzung vorgenommen werden. Hiernach soll bei der Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen sein, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

    § 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll zum Schutz von u. a. Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

    Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2. August 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.

    Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstiger dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten finden Sie hier.
     
    Ein Informationspapier zum Vorhaben finden Sie hier.
     
     
     
     
    "Polizisten"
         
       
      "Polizisten"

    Diese menschenverachtenden "Polizisten" haben am 29.07.2020 Obdachlose /// Bedürftige am Kölner Hauptbahnhof tyrannisiert und gehen selbstverständlich straffrei aus !?!
     
         
     
     
    Wer bewacht die Wächter
         
       
      Wer bewacht die Wächter

    Zu unabhängigen Ermittlungen gegen Polizist:innen:
     
         
      Verfassungsblog.de/unabhangige-ermittlungsstellen-fur-straftaten-der-polizei  
         
      WDR110.de#Polizeigewalt  
         
      WDR110.de#Gesetze  

     
     
         
     
    Schikaneverbot
     
       
      § 226 BGB
    Schikaneverbot
     
         
      Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.  
         
     
     
    Nötigung
     
       
      § 240 StGB
    Nötigung
     
         
      (1)
    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2)
    Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3)
    Der Versuch ist strafbar.

    (4)
    In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten
    bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.
    eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

    2.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
     
         
     
     
    Mobbing

         
       
      Mobbing  
         
      Im soziologischen Sinne beschreibt Mobbing oder Mobben psychische Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Gruppe von Personen oder durch eine einzelne Person in überlegener Position definiert ist. Zu den typischen Mobbinghandlungen gehören u. a. Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisung sinnloser Aufgaben und anderweitiger Machtmissbrauch, Gewaltandrohung, soziale Exklusion oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an einer natürlichen Person oder ihrem Tun, die einer Tyrannei bzw. einem unmenschlich-rücksichtslosen Umgang gleichkommt.

    Mobbing kann z. B. erfolgen in der Familie, in einer Peergroup, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen, in Wohneinrichtungen (Heimen) oder Gefängnissen, in Wohnumfeldern (Nachbarschaften) oder im Internet (Cyber-Mobbing).

    Die gesundheitlich-ökonomischen Aspekte und Folgeschäden von Mobbing gelten als enorm und sorgen alleine in der deutschen Wirtschaft für jährliche Ausfälle in Milliardenhöhe. Gerade im Gegensatz zur im westlichen Kulturkreis weitgehend tabuisierten physischen Gewalt, wird verbale Gewalt und Mobbing weniger ernst genommen, und nimmt auch im populärgültigen Diskurs nur eine untergeordnete Rolle ein.

    Quelle: wikipedia.org/wiki/Mobbing
     
     
     
     
    Körperverletzung
     
       
      § 223 StGB
    Körperverletzung

    (1)
    Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2)
    Der Versuch ist strafbar.



    § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung

    (1)
    Wer die Körperverletzung

    1.
    durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

    2.
    mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

    3.
    mittels eines hinterlistigen Überfalls,

    4.
    mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

    5.
    mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2)
    Der Versuch ist strafbar.



    § 225 StGB
    Mißhandlung von Schutzbefohlenen

    (1)
    Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

    1.
    seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,

    2.
    seinem Hausstand angehört,

    3.
    von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder

    4.
    im im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
    quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    (2)
    Der Versuch ist strafbar.

    (3)
    Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

    1.
    des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder

    2.
    einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

    (4)
    In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.



    § 226 StGB
    Schwere Körperverletzung

    (1)
    Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

    1.
    das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

    2.
    ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

    3.
    in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    (2)
    Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (3)
    In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



    § 226a StGB
    Verstümmelung weiblicher Genitalien

    (1)
    Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2)
    In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.



    § 227 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge

    (1)
    Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (2)
    In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



    § 228 StGB
    Einwilligung

    Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.



    § 229 StGB
    Fahrlässige Körperverletzung

    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    § 230 StGB
    Strafantrag

    (1)
    Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

    (2)
    Ist die Tat gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
     
     
     
     
    Folter
     
       
      Folter  
         
      Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

    Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.

    Folter ist trotz weltweiter Ächtung eine weitverbreitete Praxis.

    Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.
     
         
         
     
    Weitergeleitete Nachricht
    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    Datum: 12. März 2023 um 03:59:00 +01:00
    Betreff: In Sachen Henriette Reker & Co. | In Sachen Hochverrat gegen den Bund
    An: info@henriettereker.de
    Cc: stadtverwaltung@stadt-koeln.de, ...
    Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid, um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.
     
     
       
     
     
    Polizeigewalt
     
       
      Polizeigewalt  
         
      "Polizisten" (21.04.2022)

    Studie zu Opfern

    Unverhältnismäßig brutal

    UN-Experte sieht Systemversagen bei Polizeigewalt in Deutschland

    Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.

    In Deutschland gibt es beim Umgang mit Polizeigewalt nach Auffassung eines UN-Menschenrechtsexperten „Systemversagen“. Dieses Fazit zieht der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, aus seinem Austausch mit der Bundesregierung, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Zeitung Die Welt darüber berichtet.

    Melzer war im Sommer 2021 wegen mehrerer Videos, die offenbar Polizeigewalt bei Berliner Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zeigten, aufgeschreckt worden. Er äußerte Sorge darüber und bat die Bundesregierung um eine Stellungnahme. „Ich fand die Reaktion der Regierung bedenklich“, sagte er jetzt. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es verhältnismäßig gewesen, dass Polizisten beispielsweise einen nicht aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und auf den Boden warfen. „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt“, sagte Melzer.

    Er habe die Bundesregierung um eine Statistik gebeten, wie viele Polizisten wegen unverhältnismäßiger Gewalt belangt werden, sagte Melzer. Die Antwort sei gewesen: in zwei Jahren sei es ein einziger gewesen, und in mehreren Bundesländern gebe es gar keine Statistiken. „Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen“, sagte Melzer. „Die Behörden sehen gar nicht, wie blind sie sind.“

    „Arroganz ist gefährlich“

    Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis niemand mehr hinschaut“. Sein Fazit: „Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.“ Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: „Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.“

    Melzer hat seine abschließende Einschätzung am 28. März nach Berlin geschickt. Es dauert 60 Tage, bis das UN-Büro für Menschenrechte sie veröffentlicht. Melzer ist wegen einer Berufung in das Direktorium des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Ende März von seinem UN-Amt zurückgetreten. Der Dialog mit Berlin sei damit abgeschlossen, sagte Melzer. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird im Juni gewählt und dürfte sich anderen Themen widmen.

    faz.net/aktuell/politik/inland/un-experte-sieht-systemversagen-bei-polizeigewalt-in-deutschland-17971633.html

     
         
         
       
      Polizeigewalt  
         
      Studie zu Opfern mutmaßlicher Übergriffe

    Wenn Polizisten zuschlagen

    In Deutschland üben Polizisten offenbar viel häufiger ungerechtfertigte Gewalt aus als bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Studie über mutmaßliche Opfer. Sie zeigt, wer besonders betroffen ist.

    www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-studie



    Polizeigewalt: Warum Polizisten selten Konsequenzen befürchten müssen

    www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt 
     
         
     
     
    Hochverrat gegen den Bund
     
       
      § 81 StGB
    Hochverrat gegen den Bund
     
         
      (1)
    Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

    2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    (2)
    In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
     
         
     
     
         
     
    Notwehr

     
       
      § 32 StGB
    Notwehr

    (1)
    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2)
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
     
         
         
       
      § 33 StGB
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
     
         
         
       
      § 34 StGB
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
     
         
         
       
      § 35 StGB
    Entschuldigender Notstand
     
         
      (1)
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

    (2)
    Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
     
         

     

     
     
     
     
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht
     
       
      Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht
     
         
      (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

     
     
     
     
    Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
     
       
     

    Art. 1 GG
    Schutz der Menschenwürde,
    Menschenrechte, Grundrechtsbindung

     
         
      (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
     
     
     
     
    Menschenrechte
     
     
    Art. 6 EMRK | Recht auf ein faires Verfahren
     
       
      Artikel 6 EMRK  
      Recht auf ein faires Verfahren  
         
      Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)  
         
      (1)
    Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

    (2)
    Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    (3)
    Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

     
         
     
      a)

     
    innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
         
      b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
         
      c)


     
    sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
         
      d)

     
    Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
         
      e)

     
    unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.
     
       
     
         
      Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.

    Quelle:

    www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat


    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (22279/02)

    www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof
     
         
     
     
         
     
    Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip
         
       
      Verhältnismäßigkeit als rechtsstaatliches Grundprinzip  
         
      Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
    gebunden.

    Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
     
         
      https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/
    verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html#doc17194bodyText1
     
         
     
     
    Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung ...
     
       
      Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz  
         
      Als Kernelement des Rechtsstaatsprinzips ist im Grundgesetz festgeschrieben, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ebenfalls als unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes).  
         
      https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/bindung/bindung_artikel.html  
         
     
     
    Bundesanwaltschaft

     
       
     

    Art. 1 GG
    Schutz der Menschenwürde,
    Menschenrechte, Grundrechtsbindung

     
         
      (1)
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2)
    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3)
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
     
         
         
     
    Art. 20 GG
    Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht
     
    (1)
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2)
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3)
    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


    (4)
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
     
     
     
     
    "Richter" Maurits Steinebach (AG Köln)
     
       
      "Richter" Maurits Steinebach (AG Köln)  
         
      "Die Urteile werden ja auch im Namen des Volkes gesprochen ... und deswegen ist es auch besonders wichtig, die Bevölkerung an der Rechtsprechung zu beteiligen, so dass das Vertrauen der Bevölkerung auch in die Strafjustiz gestärkt wird."
     
     
     
     
    "Richterin" Schumacher (AG Köln)
         
       
      "Richterin" Schumacher (AG Köln)  
         
         
         
         
       
         
     

    Dieter Klaus Weber

    Esma Weber

    Jasmin Weber

    (Asi-Klaus)

       
     
         
       
         
      Weitere Informationen in Sachen Frauen- und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus | Informant der Stadtverwaltung Köln) folgen zum gegebenen Zeitpunkt ...  
         
      Flyer | Frauen- und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus)  
         
      Strafanzeige/-trag vom 04.05.2022 (Klaus Weber)  
         
      Eingabe vom 06.05.2022 | Henriette Reker  
         
      Eingabe vom 25.01.2022 | In Sachen Esma Weber  
         
      Diverse Eingaben & Sprachaufzeichnungen  
         
     
     
    Justizministerium des Landes NRW

     
       
      Justizministerium des Landes NRW  
         
      Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.

    Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.

     
     
     
     
    Marco Buschmann (FDP| Bundesminister für Justiz)

     
     
    Nancy Faeser (SPD | Bundesministerin des Innern)

     
     
    Hendrik Wüst (CDU | NRW-Ministerpräsident)

     
     
    FJS

     
     
    Annalena Baerbock (Die Grünen | Bundesministerin des Auswärtigen)
     
     
         
     
    75 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
     
       
      75 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland  
         
      23.05.1949 - 23.05.2024  
         
       
         
     
     
    Vorwort zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
     
       
      Vorwort zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland  
         
      "Insbesondere ist es Sache aller Gerichte, den Schutz im Einzelfall sicherzustellen."

    "Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.“

    "Denn Gleichgültigkeit und Passivität in Fragen der Menschen- und Freiheitsrechte sind Kennzeichen einer Diktatur."
     
         
         
       
      Vorwort zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    von Prof. Dr. Jutta Limbach (SPD), ehem. Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied des Weisenrates vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Grundfreiheiten


    Jutta Limbach, geborene Jutta Ryneck, war eine deutsche Rechtswissenschaftlerin sowie Professorin an der Freien Universität Berlin, Politikerin und Berliner Justizsenatorin.

    Von 1994 bis 2002 war sie Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und von 2002 bis 2008 Präsidentin des Goethe-Instituts.




    Am 1. September 1948, also vor 50 Jahren, versammelten sich in Bonn im Museum König die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. In rund neun Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsverfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnen sollte. Wider erwarten war dieser Verfassung, die sich im Ost-West-Konflikt als die überlegene erwiesen hat, Dauer beschieden. Sie überdauerte das Ende der deutschen Teilung und wurde schließlich zur gesamtdeutschen Verfassung. Auch diejenigen, die die wiedergewonnene Einheit Deutschlands gern zum Anlaß für einen gemeinsamen Verfassungsdiskurs genommen hätten, teilen den Stolz auf das Grundgesetz.


    Unter der Herrschaft dieser Verfassung haben die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland bald ein halbes Jahrhundert in Frieden gelebt. Die zunehmende innere Souveränität unserer Demokratie ist gewiß auch den charakteristischen Vorzügen des Grundgesetzes zu danken. Ein Geheimnis seiner Leistungsfähigkeit liegt darin begründet, daß es sich nicht in einem Arsenal politischer Instrumente für politische Zwecke erschöpft. Auf den Spuren der Verfassung der Paulskirche haben die Autoren des Grundgesetzes das Staatsorganisationsrecht mit den Grundrechten zur einer Einheit zusammengefasst.


    Die bittere Erfahrung der vorausgegangenen Diktatur hatte sie gelehrt, daß die Demokratie ohne die Geltung der Grundrechte nicht bewahrt werden kann. Diese Einsicht veranlasste die Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates, die Menschen- und Freiheitsrechte als einklagbare Rechtstitel in das Verfassungsgesetz umzusetzen.
    Darüber hinaus haben sie sich zum Vorrang der Verfassung bekannt. Art. 1 Abs. 3 GG sagt ausdrücklich, daß die Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht binden.


    So ist es Aufgabe aller Staatsgewalten, die Grundrechte zu respektieren und die freiheitlich- demokratische Grundordnung zu sichern. Insbesondere ist es Sache aller Gerichte, den Schutz im Einzelfall sicherzustellen. Kraft dieses Rechtsschutzes sind die Grundrechte zu einem wesentlichen Element unserer Demokratie geworden. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts hat wesentlich dazu beigetragen, daß das Grundgesetz konkrete Gestalt gewonnen und in unserem Gemeinwesen Wurzeln geschlagen hat (Konrad Hesse). Dessen Grundrechtsjudikatur hat ein Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dafür geschaffen, daß sie staatlichen Maßnahmen nicht wehrlos ausgesetzt sind. Ihrem Rechtssinn und nicht zuletzt ihrem Widerspruchsgeist ist es zu verdanken, daß das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Menschen- und Freiheitsrechte tätig werden kann. Mitunter allerdings scheint es, als betrachteten die Deutschen das Grundgesetz  vorzugsweise unter dem Gesichtpunkt der eigenen einklagbaren Rechte. Jedenfalls lassen die sich immer wieder ereignenden Akte von Fremdenfeindlichkeit und die dabei häufig zu beobachtende Passivität der Umwelt daran zweifeln, daß die Sensibilität für die Menschenrechte in Deutschland allgemein verbreitet ist. Der für die Alt-Bundesrepublik in den letzten Jahren demoskopisch verbürgte Stolz der Deutschen auf ihr Grundgesetz gestattet noch nicht den Schluß, daß sie sich insgesamt zu Verfassungspatrioten entwickelt haben.


    Gegenwärtig diskutieren wir besorgt das Leistungsvermögen der freiheitlichen und  sozialstaatlichen Demokratie. Wir sind Zeugen einer beunruhigenden Unsicherheit und  Ratlosigkeit. Kriminalitätsfurcht, Angst um den Arbeitsplatz und die Altersrente schaffen nicht das Milieu, in dem demokratische Bürgertugenden wie politischer Verantwortungssinn, Kritikverträglichkeit und Toleranz gut gedeihen. Das sind unvermeidlich Zeiten eines steifen Gegenwindes für diejenigen, die die Verfassung der Freiheit verteidigen.
    Beispielhaft ist das jüngst an der Auseinandersetzung um den sogenannten großen Lauschangriff deutlich geworden.


    Diese erst nach dem Erscheinen der letzten Auflage dieses Bandes am 1. April 1998 in Kraft getretene Änderung des Grundgesetzes sei kurz vorgestellt. Sie betrifft das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. In den neu gefassten Absätzen 3 bis 6 des Art. 13 GG wird es zum Zwecke der Strafverfolgung gestattet, das gesprochene Wort in einer Wohnung abzuhören und aufzuzeichnen, in der sich der Beschuldigte vermutlich aufhält. Allerdings gilt das nur im Falle des Verdachts einer besonders schweren Straftat und setzt eine befristete richterliche Anordnung voraus. Auf diese Weise – so die Amtliche Begründung – hofft man, das in der Zunahme begriffene organisierte Verbrechen wirksamer zu verfolgen.


    Die heftige öffentliche Kontroverse über die Notwendigkeit und Tauglichkeit der  Abhörmaßnahmen sowie die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts machen wieder einmal bewusst, daß die
    Demokratie „ein zukunftoffenes und riskantes Projekt“ ist (Kurt Lenk). Riskant deshalb, weil wirtschaftliche oder gesellschaftliche Krisen dazu führen können, daß Garantien unseres Rechtsstaates ausgehöhlt werden. Das Scheitern der Weimarer Republik ist das abschreckende Beispiel.  Diese ist – das sollten wir nicht außer Acht lassen – nicht an dem unbeirrten Gebrauch der Freiheitsrechte, sondern an eingewurzelten obrigkeitsstaatlichen Traditionen gescheitert. Es kommt daher nicht von ungefähr, daß sich Seebohm, ein Mitglied des Parlamentarischen Rates, während der Beratung auf eine Lebensweisheit Benjamin Franklins berufen hat: „Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.“


    Mit unserem gegenwärtigen Rückblick auf die revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 feiern wir die Anfänge deutscher Demokratietradition. Romantisches verklären ist jedoch fehl am Platz, wenn man sich der historischen Konflikte vergewissert. Erfüllte Hoffnungen, selbst wenn sie die Gestalt von verbrieften Verfassungsrechten angenommen haben, sind nicht sakrosankt. Nicht nur das Scheitern der Weimarer Republik hat uns diese Lehre erteilt. Die Freiheitskämpfe vor 150 Jahren als ein Vermächtnis anzunehmen, bedeutet daher die Pflicht, die Grundwerte unserer Verfassung mit aller Kraft zu bewahren.
    Denn Gleichgültigkeit und Passivität in Fragen der Menschen- und Freiheitsrechte sind Kennzeichen einer Diktatur. Kritische Bürgerloyalität dagegen ist der Unterpfad der Freiheit. Das mit diesem kleinen Band eröffnete Wissen über die Aufbauprinzipien unserer Verfassungsordnung ist eine notwendige Grundlage auf dem beschwerlichen Weg zu einer humanistischen Tradition.


    Remember:

    Darüber hinaus haben sie sich zum Vorrang der Verfassung bekannt.
     
         
     
     
    Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts
     
       
      Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts  
         
      Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern.

    Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

    Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

    Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
     
         
     
     
    Art. 101 GG | Recht auf den gesetzlichen Richter
     
       
      Art. 101 GG  
      Recht auf den gesetzlichen Richter  
         
      (1)
    Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

    (2)
    Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
     
         
     
     
    Art. 103 GG | Anspruch auf rechtliches Gehör
     
       
      Art. 103 GG  
      Anspruch auf rechtliches Gehör;
    Verbot rückwirkender Strafgesetze und der Doppelbestrafung
     
         
      (1)
    Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

    (2)
    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    (3)
    Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
     
         
     
     
    Gewaltenteilung
     
       
      Gewaltenteilung  
         
      Legislative: gesetzgebende Gewalt

    Exekutive: ausführende Gewalt

    Judikative: rechtsprechende Gewalt


    Die drei Begrifflichkeiten kontrollieren sich gegenseitig ???

    Sie werden demzufolge von unterschiedlichen Personen (Parteien) ausgeführt ???

    Das Prinzip der Gewaltenteilung ist mit Verweis auf Artikel 20 Absatz 3 GG unter Berücksichtigung der Artikel 101 & 103 GG im Grundgesetz geregelt ???
     
         

     
     
    Führer Olaf (SPD) und das Bundesverfassungsgericht

     
     
    Amtseid
     
       
      Art. 56 GG
    Amtseid
     
         
      Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

    "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
     
         
         
       
      Art. 64 GG
    Ernennung der Bundesminister
     
         
     
    (1)
    Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

    (2)
    Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
     
       
     
     
    Meineid

     

  • § 226 BGB    | Schikaneverbot
  • § 240 StGB   | Nötigung
  • § 26 StGB     | Anstiftung
  • § 27 StGB     | Beihilfe
  • § 140 StGB   | Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 258 StGB   | Strafvereitelung
  • § 223 StGB   | Körperverletzung
  • § 224 StGB   | Gefährliche Körperverletzung
  • § 225 StGB   | Mißhandlung von Schutzbefohlenen
  • § 226 StGB   | Schwere Körperverletzung
  • § 226a StGB | Verstümmelung weiblicher Genetalien
  • § 227 StGB   | Körperverletzung mit Todesfolge
  • § 228 StGB   | Einwilligung
  • § 229 StGB   | Fahrlässige Körperverletzung
  • § 230 StGB   | Strafantrag
  • § 340 StGB   | Körperverletzung im Amt
  • § 312 StGB   | Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen
  • § 312a StGB | Folter (vorgeschlagener Paragraph)
  • § 331 StGB   | Vorteilsannahme
  • § 333 StGB   | Vorteilsgewährung
  • § 336 StGB   | Unterlassen der Diensthandlung
  • § 339 StGB   | Rechtsbeugung
  • § 343 StGB   | Aussageerpressung
  • § 344 StGB   | Verfolgung Unschuldiger
  • § 345 StGB   | Vollstreckung gegen Unschuldige
  • § 348 StGB   | Falschbeurkundung im Amt
  • § 108 StGB   | Wählernötigung
  • § 108a StGB | Wählertäuschung
  • § 154 StGB   | Meineid
  • § 81 StGB     | Hochverrat gegen den Bund
  •  
  • § 55 StPO     | Auskunftsverweigerungsrecht
  • § 52 StPO     | Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen ...
  •  
  • Mathewelten - Das Gefangenendilemma
  •  

  • Fehlurteile und ihre Opfer - Wo die Justiz versagt
  • Justizirrtümer & Fehlurteile - Im Zweifel gegen den Angeklagten
  • Skandaljustiz - Mit Recht gegen die Gerechtigkeit
  • Arm und Reich vor Gericht
  • Gefängnis für Schwarzfahrer
  • Wenn Armut ins Gefängnis führt
  • Recht & Gerechtigkeit
  • Senioren hinter Gittern
  • Senioren beruhigen
  •  

  • Die Geldeintreiber - Milliardengeschäft Inkasso
  • Inkasso-Info.de
  •  

  • Dirty Little Secrets - 1-3 - Der geheime Deal mit den Labels
  • Dirty Little Secrets - 2-3 - Die Geistermusiker
  • Dirty Little Secrets - 3-3 - Die verschwundene Firma
  • Kampf um Klicks - Wer kassiert beim Musik-Streaming
  • Von der CUII gesperrte Domains
  •  
     
  • The Rookie
  • Peter-Prinzip
  •  
  • Ich bin schwarz
  • Unter Beschuss - Gewalt und Rassismus bei der Polizei
  • Die Spur - Tödlicher Polizeieinsatz - Warum musste Mouhamed sterben
  • Tod in der Polizeizelle - Warum starb Oury Jalloh (12.04.2007)
  • Tod in der Polizeizelle - Warum starb Oury Jalloh (15.10.2015)
  • Tatort Hamburg - Verbrannt
  • Rettet die Arier
  •  
  • Die Anstalt | Die Anstalt ermittelt
  • Die Anstalt | Neulich in Lützerath
  • WDR Aktuell | Art. 13 GG
  • Polizeiruf 110 | Notwehr
  • Polizeiruf 110 | Art. 103 GG
  • Ich hab Polizei
  • Schroeder darf alles - Fürchtet euch sehr
  •  
     
  • 2024-08-20 - Polizei erschießt Frau nach Messerattacke in München
  • 2024-08-20 - Niedersachsen - Weniger Straftaten bei Clankriminalität registriert
  •  
  • 2024-08-13 - Was das Innenministerium zur Gesichtserkennung plant
  • 2024-07-17 - Bayerns Polizei erhält umstrittene Software "VeRA"
  • 2024-07-17 - Bayerns Polizei erhält umstrittene Software "VeRA"
  • 2024-07-17 - Bayerns Polizei darf ab August umstrittene Software einsetzen
  • 2024-07-16 - report München - Gefahr für die innere Sicherheit
  • 2024-06-10 - NDR Kultur - Eine Software, die töten kann
  • 2024-06-07 - tagesschau24 - Watching You
  • 2024-06-07 - Kulturzeit - Watching You
  • 2023-10-11 - Veraltete Software behindert Polizeiarbeit
  • 2023-10-08 - NRW-Polizei: Die Software, die fast fünf Jahre zu spät kommt
  • 2022-10-28 - So soll die umstrittene Software Palantir der NRW-Polizei schon geholfen haben
  • 2022-10-06 - Verfassungsbeschwerde wegen Software für NRW-Polizei
  • 2022-09-28 - Palantir-Software kostet fast drei Mal soviel wie geplant
  • 2022-09-27 - Kostenexplosion und Verzögerung bei umstrittener Palantir-Software
  • 2022-09-25 - Aktuelle Stunde - Palantir-Software und Polizei NRW
  • 2022-09-25 - Aktuelle Stunde - Palantir-Software und Polizei NRW
  • 2022-09-25 - Westpol - Palantir
  • 2022-09-25 - Aktuelle Stunde - Palantir
  •  
  • Sicherheit im Internet
  • CyberGrooming
  • Aktenzeichen XY ... CyberGrooming
  • Die Ratgeber - CyberGrooming - Der Fall Ayleen
  • CyberMobbing
  • Das CyberMobbing-Kartell
  • CyberWar - Krieg im Internet
  • CyberWar - Die unsichtbare Schlacht im Netz
  •  
  • Aktenzeichen.info
  • 2024-10-02 | Aktenzeichen XY ... ungelöst
  • 2024-09-11 | Aktenzeichen XY ... ungelöst
  • 2024-08-21 | Aktenzeichen XY ... ungelöst
  • 2024-08-21 | Aktenzeichen XY ... ungelöst
  • 2024-07-17 | Aktenzeichen XY ... vermisst
  • 2024-07-03 | Aktenzeichen XY ... ungelöst
  •  
  • 2024-08-21 | 14.02.2024 | Versuchter Mord (Köln-Mülheim |Wiener Platz)
  • 2024-07-03 | 29.08.2022 | Brutaler Angriff auf obdachlose Frau (gelöst)
  • 2024-04-17 | 29.08.2022 | Brutaler Angriff auf obdachlose Frau
  • 2023-04-12 | 26.03.2023 | Versuchter Totschlag
  • 2022-09-21 | 23.12.2021 | Überfall auf Feinkostladen
  • 2024-01-17 | 11.07.2021 | Brutaler Angriff auf Partymeile
  • 2022-06-01 | 09.07.2021 | Steinwurf auf Autobahn
  • 2020-11-09 | diverse       | Raubüberfall-Serie auf Supermärkte
  • 2011-08-03 | 09.01.2011 | Schwer verletzt am Straßenrand
  • 2020-09-09 | 09.01.2011 | hallo deutschland
  • 2021-12-15 | 09.01.2011 | Schwer verletzt am Straßenrand
  • 2021-10-13 | 13.09.1992 | Wer tötete Horst S.
  • 2023-07-26 | 08.02.1992 | Mordversuch an Taxifahrerin
  • 2023-02-15 | 14.02.1988 | Mord im Karneval (Mord an Petra N.) (gelöst)
  • 2022-12-07 | 14.02.1988 | Mord im Karneval (Mord an Petra N.)
  • 2024-03-27 | 14.06.1986 | Blutiges Finale - Versuchter Raubmord im Jahr 1986
  •  
  • 2024-06-05 | Polizei-Propaganda-1 (Long-Cut)
  • 2024-06-05 | Polizei-Propaganda-1 (Medium-Cut)
  • 2024-06-05 | Polizei-Propaganda-1 (Short-Cut)
  •  
         
      Die Polizei NRW ist rechtsstaatlich, bürgerorientiert und professionell. Wir stehen für Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauen und Sicherheit. Wir leben Diversität! Bei uns arbeiten Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Religionen.  
         
         
     
    Polizei Köln | Aktuell
     
     
    Polizei Köln
     
     
     
     
    Internetwache
  • Internetwache
  •  
     
    Wachenfinder
  • Wachenfinder
  •  
     
    BKA
  • Vertrauenspersonen (Frontal 09.01.2024)
  • BKA-Angaben
  • BKA-Gesetz
  • § 226 BGB    | Schikaneverbot
  • § 26 StGB     | Anstiftung
  • § 27 StGB     | Beihilfe
  • § 140 StGB   | Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 258 StGB   | Strafvereitelung
  • § 312 StGB   | Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen
  • § 312a StGB | Folter (vorgeschlagener Paragraph)
  • § 331 StGB   | Vorteilsannahme
  • § 333 StGB   | Vorteilsgewährung
  • § 336 StGB   | Unterlassen der Diensthandlung
  • § 339 StGB   | Rechtsbeugung
  • § 340 StGB   | Körperverletzung im Amt
  • § 343 StGB   | Aussageerpressung
  • § 344 StGB   | Verfolgung Unschuldiger
  • § 345 StGB   | Vollstreckung gegen Unschuldige
  • § 348 StGB   | Falschbeurkundung im Amt
  • § 154 StGB   | Meineid
  • § 81 StGB     | Hochverrat gegen den Bund
  • § 83 StGB     | Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
  •  
     
    Interpol | Inside Interpol - Verbrecherjagd und Politik

     
     
    Interpol | Operation Identify Me

  • Interpol Operation Identify Me
  •